QualiScheck Rheinland-Pfalz

Berufliche Förderung

50 % der Weiterbildungskosten

Berufliche Förderung

50 % der Weiterbildungskosten

Hinweis: Zusage und Nachweis über die Förderung müssen bei Anmeldung zum Seminar vorliegen und zeitgleich mit der Buchung eingereicht werden.

Was wird gefördert?

Ziel der Förderung ist die berufliche Weiterbildung. Gefördert werden 50 % der entstehenden Weiterbildungskosten. Die maximale Förderhöhe beträgt 500 EUR pro Person, Weiterbildung und Kalenderjahr. Der QualiScheck wird finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.  

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Rheinland-Pfalz, mit einem Jahreseinkommen von mehr als 20.000 EUR bzw. 40.000 EUR bei gemeinsam Veranlagten (oder Jahreseinkommen von weniger als 20.000 EUR bzw. 40.000 EUR bei gemeinsam Veranlagten, wenn die Weiterbildungskosten 1.000 EUR und höher betragen). Personen ohne Erwerbstätigkeit, in Ausbildung oder Studium, sowie Freiberufler, Selbstständige und Gewerbetreibende erhalten keine Förderung. 

Wie beantrage ich die Förderung?

Für Fragen rund um die Antragsstellung bietet die Webseite des ESF des Landes Rheinland-Pfalz umfassende Informationsmöglichkeiten.

Ihre Ansprechpartnerin

Laura Glinka
E-Mail: laura.glinka(at)haas-sv.de
Telefon: 0511 763892-32