Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen

Berufliche Förderung

ESF-Programm des Landes NRW

Berufliche Förderung

ESF-Programm des Landes NRW

Hinweis: Zusage und Nachweis über die Förderung müssen vor dem Seminar (Kursbeginn) im Original eingereicht werden. 

Was wird gefördert?

Der Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen bezuschusst berufliche Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen in Höhe von bis zu 500 EUR. Das Land Nordrhein-Westfalen finanziert diesen Anteil aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).  

Wer wird gefördert? 

  • Zugewanderte,
  • Un- und Angelernte,
  • Beschäftigte ohne Berufsabschluss,
  • Ältere ab 50 und
  • atypisch Beschäftigte und Berufsrückkehrer,
  • sowie kleine und mittlere Betriebe können den Bildungsscheck beantragen.

Selbstständige und Beschäftigte im öffentlichen Dienst können keinen Bildungsscheck erhalten.

Wie beantrage ich die Förderung?

Machen Sie einen Termin in einer der Beratungsstellen in NRW. Diese prüfen die Voraussetzungen und stellen den Bildungsscheck aus. Reichen Sie dann den Nachweis über die Förderung zeitgleich mit der Buchung eines Seminars ein. Alles Weitere übernehmen wir. 

Eine Übersicht der Anlaufstellen finden Sie hier.

Ihre Ansprechpartnerin

Laura Glinka
E-Mail: laura.glinka(at)haas-sv.de
Telefon: 0511 763892-32