Weihnachtsbaum und Umsatzsteuer

Umsatzsteuer

Sie wollten schon immer einmal selbst bestimmen, wie viel Steuern Sie zahlen? Beim Kauf eines Weihnachtsbaumes können Sie dies tatsächlich!

Bei der Umsatzsteuer kommt es nämlich ganz darauf an, was für einen Baum und bei wem Sie diesen kaufen.

Zu aller erst ist zu unterscheiden, ob es sich um einen künstlichen oder einen natürlichen Baum handelt. Für einen künstlichen Baum müssen Sie 19 % Umsatzsteuer zahlen. Gleiches gilt bei einem echten Baum, aber nur wenn dieser bereits geschmückt ist. Ist er noch naturbelassen, hängt der Steuersatz vom Verkäufer ab. Auf der Weihnachtsbaumplantage beim pauschalierenden Landwirt werden derzeit 9 % Umsatzsteuer fällig. Ein echter Sparfuchs wartet bis Januar. Im Wachstumschancengesetz ist ab 2024 eine Senkung auf 8,4 % vorgesehen. Im Baumarkt oder Gartencenter kommt der ermäßigte Steuersatz von 7 % zum Tragen. Kommt der Baum nicht von einer Plantage, sondern direkt aus dem Wald, braucht man tatsächlich nur 5,5 % Umsatzsteuer zahlen. Und wird der Baum von einem Kleinunternehmer verkauft, fällt gar keine Umsatzsteuer an.

Alles klar soweit? Dann viel Spaß beim Weihnachtsbaumkauf!

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