Unterstützung für Sturmflutopfer

Abgabenordnung

Durch die Sturmflut im Oktober 2023 sind in Schleswig-Holstein beträchtliche Schäden entstanden. Die Beseitigung dieser Schäden wird bei vielen Steuerpflichtigen zu erheblichen finanziellen Belastungen führen.

Daher hat das schleswig-holsteinische Finanzministerium in Abstimmung mit dem BMF einen Erlass mit steuerlichen Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten bei den Geschädigten erlassen. Geschädigt im Sinne dieses Erlasses ist, wer von dem Schadensereignis nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen ist. Dies gilt gleichermaßen für natürliche als auch für juristische Personen, Personenvereinigungen und Vermögensmassen.

Der Erlass enthält steuerliche Erleichterungen für Betroffene, wie beispielsweise:

  • Stundung im vereinfachten Verfahren,
  • Einstweilige Einstellung der Vollstreckung,
  • Anpassung von Vorauszahlungen sowie 
  • Hinweise zum Vorgehen bei Verlust von Buchführungsunterlagen.

Außerdem erläutert der Erlass Maßnahmen bei der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Lohnsteuer, beispielsweise zu

  • Sonderabschreibungen und Erhaltungsaufwand beim Wiederaufbau von Betriebsgebäuden und bei der Ersatzbeschaffung beweglicher Anlagegüter,
  • Rücklagen für die Ersatzbeschaffung unbeweglicher und beweglicher Anlagegüter,
  • Berücksichtigung von Entschädigungen,
  • Verteilung von Erhaltungsaufwand größeren Umfangs,
  • Beseitigung von Schäden am Grund und Boden,
  • Sonderregelungen bei Land- und Forstwirtschaft sowie Vermietung und Verpachtung und
  • Aufwendungen für existenziell notwendige Gegenstände (Hausrat, Kleidung) als außergewöhnliche Belastungen.

Aber nicht nur für die Geschädigten selbst, sondern auch für die Unterstützer der Opfer wurden Erleichterungen in den Erlass aufgenommen. So gilt für Spenden bis zum 30.04.2024 auf alle Sonderkonten, die von begünstigten Spendenempfängern eingerichtet wurden, ohne betragsmäßige Begrenzung der vereinfachte Zuwendungsnachweis. Danach genügt als Nachweis der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung (zum Beispiel ein Kontoauszug) eines Kreditinstituts oder der PC-Ausdruck vom Online-Banking.

Darüber hinaus finden sich Ausführungen in den Bereichen

  • Steuerliche Behandlung von Zuwendungen aus dem sowie in das Betriebsvermögen,
  • Unterstützung geschädigter Arbeitnehmer,
  • Arbeitslohnspenden und
  • Vorübergehende Unterbringung von Geschädigten.

Nähere Ausführungen und weitere Punkte können Sie dem neunzehnseitigen Erlass entnehmen.

Fundstelle

Katastrophenerlass Ostsee-Sturmflut, 25.10.2023

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