Referentenentwurf des JStG 2024

Einkommensteuer

In verschiedenen Bereichen des Steuerrechts hat sich fachlich gebotener Gesetzgebungsbedarf ergeben. Dieser soll im JStG 2024 umgesetzt werden. Welche Änderungen sind bisher geplant?

Das Bundeskabinett hat am 05.06.2024 den Entwurf eines Jahressteuergesetzes beschlossen. Insbesondere sind Anpassungen an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf Rechtsprechung des BVerfG und des BFH notwendig geworden. Daneben besteht laut BMF ein Erfordernis zur Regelung von Verfahrens-und Zuständigkeitsfragen, Folgeänderungen, Anpassungen aufgrund von vorangegangenen Gesetzesänderungen und Fehlerkorrekturen. Der Referentenentwurf des JStG 2024 greift diesen Gesetzgebungsbedarf auf. Hierbei ist zum jetzigen Zeitpunkt noch offen, ob sämtliche angedachten Änderungen kommen werden und welche Korrekturen ggf. noch erfolgen.

Änderungen des EStG

  1. Steuerbefreiung für PV-Anlagen (§ 3 Nr. 72 Satz 1 EStG-E)
  2. Buchwertübertragung zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften (§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG-E)
  3. Bonusleistungen der gesetzlichen Krankenkasse für gesundheitsbewusstes Verhalten (§ 10 Abs. 2b Satz 1 EStG-E)
  4. Konzernklausel bei der aufgeschobenen Besteuerung der geldwerten Vorteile aus Vermögensbeteiligungen (§ 19a EStG-E)
  5. Pauschalbesteuerung von Mobilitätsbudgets (§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 EStG-E)

Änderungen des UmwStG

  • Grundsätzlich Buchwertfortführung bei Verschmelzungen (§ 13 Abs. 2 Satz 1 UmwStG-E)

Änderungen des UStG

  1. Verlängerung des Anwendungszeitpunkts des § 2b UStG um weitere 2 Jahre
  2. Anpassung des Begriffs der Werklieferung gem. § 3 Abs. 4 UStG an die Rechtsprechung des BFH
  3. Neuregelung der Bildungsleistungen in § 4 Nr. 21 UStG-E
  4. Ort der sonstigen Leistung von virtuellen Veranstaltungen bzw. Tätigkeiten (§ 3a Abs. 3 UStG)
  5. Steuerbefreiung für den Sport gem. § 4 Nr. 22 UStG-E
  6. Neues System und neue Grenzen für Kleinunternehmer i. S. d. § 19 UStG-E
  7. Neue Rechnungsformalien für Kleinunternehmer, § 34a UStDV-E
  8. Absenkung des Steuersatzes gem. § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 bzw. § 24 Abs. 1 Satz 3 UStG-E
  9. Gutschrift gilt als Rechnung, obwohl der Gutschriftsempfänger kein Unternehmer ist, § 14c Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 UStG-E
  10. VorSt-Abzug gem. § 15 UStG bei bezogenen Leistungen, wenn der leistende Unternehmer die Steuer nach vereinnahmten Entgelten gem. § 20 UStG berechnet (sog. Ist-Versteuerer)
  11. Aufteilung der VorSt bei sowohl steuerpflichtigen als auch steuerfreien Umsätzen, § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG-E
  12. Landwirtschaftliche Betriebshelferleistungen, § 4 Nr. 27 Buchstabe b UStG-E
  13. Wegfall der sog. USt-Lagerregelung gem. § 4 Nr. 4a UStG
  14. Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der EU

Änderungen des ErbStG/SchenkStG

  1. Neufassung/Ergänzung zu den nicht (vollständig) abziehbaren Schulden und Lasten
  2. Anpassung von § 13d ErbStG und § 28 ErbStG

Hinweis

Es ist davon auszugehen, dass das Gesetzgebungsverfahren wie üblich kurz vor Ende des Jahres abgeschlossen sein wird. Der vorliegende Gesetzesentwurf wird bis dahin sicherlich noch ein paar Änderungen erfahren, auch wenn zahlreiche darin enthaltene Anpassungen als Reaktion auf die Rechtsprechung der Gerichte mit hoher Wahrscheinlichkeit umgesetzt werden.

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Fundstelle

Bundesministerium, 05.06.2024

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