Doppelbesteuerung Renten droht weiterhin

Einkommensteuer

Das BMF hat ein externes wissenschaftliches Gutachten zur sogenannten "doppelten Besteuerung" von Renten veröffentlicht. Dieses hatte es im Nachgang zu zwei Urteilen des BFH eingeholt.

In den Urteilsfällen konnte der BFH noch keine verfassungswidrige Doppelbesteuerung feststellen. Er sah aber die Gefahr, dass dies für einige Rentner, die ab dem Jahr 2025 in Rente gehen, gegeben sein könnte. Er hatte Parameter vorgegeben, wie eine eventuelle Doppelbesteuerung errechnet werden kann. Diese liegen dem jetzt veröffentlichten Gutachten zugrunde.

Der Gesetzgeber hat bereits Maßnahmen getroffen, die dieser drohenden Doppelbesteuerung entgegenwirken sollen. So sind die Rentenbeiträge bereits ab dem Jahr 2023 vollständig als Sonderausgabe abziehbar. Ab 2023 wird außerdem der steuerpflichtige Anteil der Rente für Neurentner jährlich nur noch um 0,5 Prozentpunkte ansteigen, was bedeutet, dass eine vollständige Besteuerung der Rente erst für Neurentner ab dem Jahr 2058 gelten wird.

Laut Gutachten wird es gerade bei zukünftigen Rentnern häufiger zu einer Doppelbesteuerung kommen. Diese wird durch die vorgenommenen Maßnahmen zwar etwas abgemildert, aber in vielen Fällen nicht vollständig vermieden werden. Im Gutachten wird ein Konzept vorgeschlagen, mit dem eine doppelte Besteuerung beseitigt beziehungsweise vermieden werden kann. Kern des Modells ist ein sogenannter zusätzlicher typisierter Rentenfreibetrag, dessen Höhe sich in Abhängigkeit von Renteneintrittsjahr und dreier Parameter, die die Erwerbsbiografie des Steuerpflichtigen widerspiegeln, bemisst und der über einen festgelegten Zeitraum von Amts wegen von der Besteuerung freigestellt wird. Ergänzt wird der Ansatz durch eine antragsgebundene Einzelfallprüfung, für die wenigen Fällen, in denen durch die anderen Maßnahmen eine Doppelbesteuerung noch nicht vermieden wird. 

Das Gutachten ist nur Basis weiterer Überlegungen. Es bleibt also spannend.

Fundstelle

BMF-Schreiben vom 14.09.2023

zur Übersicht