Bekanntgabe an Samstagen abgewendet

Abgabenordnung

Durch die Modernisierung des Postrechts wurden Anpassungen bei den Bekanntgaberegeln im Steuerrecht erforderlich. Kommt die Bekanntgabe am Samstag?

Das Postrecht wurde mit dem im Bundestag am 13.06.2024 beschlossenen Postrechtsmodernisierungsgesetz aktualisiert. Unter anderem wurden die Laufzeitvorgaben für die Zustellung von Briefen durch für die Postdienstleister verlängert.

Diese verlängerten Laufzeitvorgaben führen auch zu Anpassungen bei der Fristberechnung im Steuerrecht. Ursprünglich war geplant, dass zukünftig auch eine Bekanntgabe von Verwaltungsakten an einem Samstag möglich sein sollte. In einer Stellungnahme hatte sich der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV) an den Gesetzgeber gewandt und dafür eingesetzt, die Frist nicht am Wochenende enden zu lassen. Der Gesetzentwurf wurde daraufhin im Wirtschaftsausschuss des Bundestages nachgebessert.

Es bleibt daher bei der alten Regel, dass sich der Beginn der Einspruchsfrist auf den nächsten Montag verschiebt, wenn die Bekanntgabe eigentlich an einem Samstag erfolgt. Aus der 3-Tages-Fiktion wird lediglich eine 4-Tages-Fiktion. Die Beibehaltung der Anwendung des § 108 Abs. 3 AO dürfte in den Steuerbüros für Erleichterung sorgen, da Arbeitsabläufe diesbezüglich nicht angepasst werden müssen.

Nun muss das Gesetz nur noch den Bundesrat passieren. 

Fundstelle

Postrechtsmodernisierungsgesetz, 12.06.2024, BT-Drs. 20/11817

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