Die Lieferung von menschlichem Blut ist umsatzsteuerfrei.
Im Oktober letzten Jahres hatte der EuGH entschieden, dass aus menschlichem Blut gewonnenes Blutplasma nur dann unter die Steuerbefreiung fällt, sofern das Blutplasma für therapeutische Zwecke eingesetzt wird. Erfolgt die Lieferung hingegen zur Herstellung von Arzneimitteln, so entfällt die Umsatzsteuerbefreiung.
Mit Schreiben vom 09.05.2017 hat das BMF dieses EuGH-Urteil in nationales Recht umgesetzt und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (Abschn. 4.17.1 Abs. 1) entsprechend angepasst.
Das BMF-Schreiben ist auf alle offenen Fälle anzuwenden.
Umsätze, die bis zum 30.06.2017 ausgeführt werdenunterliegen einer Übergangsregelung und können steuerfrei behandelt werden.
Fundstelle
BMF-Schreiben vom 09.05.2017 III C3 - S 7173/14/10001